Die Gemeinde Rondeshagen
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Die Drögemühle_____________
 
 
 
 
Drögemühle in den 1920er - eventuell auch etwas früher
 
 
 
 
Die Drögemühle in den 1930er Jahren
 

 

 

Ende der 1940er

 

 

Anfang der 1950er

Die Drögemühle ist in diversen Urkunden und Pachtverträgen als Mühle des Gutes Rondeshagen dokumentiert. Sie ist vom Typ ein sog. "Erdholländer". Erdholländer bieten die Möglichkeit, dass die Flügel zur Wartung von Boden aus erklettert werden können. Gleichzeitig entsteht hier die Gefahr, dass Menschen und Gegenstände von den drehenden Flügeln erfasst werden. Meist in Folge mit erheblichen Verletzungen oder gar Todesfolge. Zahlreiche Mühlennamen ("Jungfernmühle" in Berlin-Neukölln) verweisen auf diese Art von Unfällen. Das Mühlengebäude kann aus Holz (sechs-, achtkantig) oder Stein (achtkantig, rund) gebaut sein.

Die Drögemühle liegt an der Grenze zu Berkenthin an einem Bach, dem "Mühlenbach", der seinen Ursprung am alten Schäferkaten zwischen Rondeshagen und Groß Weeden hat. Von da aus verläuft er in Richtung Hofstelle "Woydack/Lindenallee" und führt (verrohrt) unter dem Schwarzen Weg hindurch in Richtung Berkenthin parallel zum Feldweg bis Höhe Drögemühle, an dieser vorbei, Richtung Kanal. "Unterwegs hat es auch die "Papiermühle" gegeben, die ebenfalls ca 500 m von der Drögemühle entfernt diesen Bach aufstaute (s.u.: der "Papierdiek").

Eine Quelle bezeichnet die Famile "von Tode" als Besitzer des Gutes Rondeshagen mit einer dazugehörigen Mühle: "Rondeshagen sambt einer Mühlen haben jetzt die Toden..."

Die mir vorliegenden Quellen aus dem Gutsarchiv gehen zurück bis ins Jahr 1724, wo der Mühlenpächter Hanß Clasen aufgeführt wird. Die Drögemühle wird allerdings erstmals 1631 urkundlich fassbar. So werden in dem Berkenthiner Kirchenrechnungsbuch in diesem Jahr der Rondeshagener Müller sowie der Papiermüller als Abgabenpflichtige aufgelistet ("Papierdiek"). Leider ohne Namensangabe. Die Drögemühle ist vermutlich Ende des 16. Jhdt. von der Familie von Tode erbaut worden. Denn 1570 wird die heutige Brömbsenmühle noch als "Bliestorfer Mühle" bezeichnet, gehört damit also zu dieser Zeit noch denen von Tode auf Bliestorf und Rondeshagen. Erst der Verkauf dieser Mühle an die Familie von Stiten (Krummesse) um 1600 machte den Bau einer neuen Mühle auf Gut Rondeshagen nötig, um weitere Autarkie zu gewährleisten. Der erste namentlich genannte Müller auf der Drögemühle ist der 1666 verstorbene Hans Coep, der bis 1646 auf der Brömbsenmühle nachzuweisen ist und dann wohl kurz darauf auf die Drögemühle wechselte.

Leider sind die beiden Einträge von 1631 und 1634 neben dem "Papendi(e)k, Papierteich" auch die einzigen Hinweise zur Papiermühle in Rondeshagen. Sie wird aber eine ähnliche Geschichte haben wir die Kastorfer Papiermühle, die um 1600 begründet wurde und um 1680 in eine Kornmühle umgewandelt wurde, weil sie als unrentabel galt. Ein weiteres Indiz könnte nur die Heirat in Klein Wesenberg von 1704 zwischen Wentorp, NN von der Rondeshagener Mühle und Engel Gertrud Jochimsen (V: Harm) sein. Denn dieser Nachname ist sehr selten und kommt auch in Rondeshagen sonst nicht vor. Es gab einen Papiermüller Hans Wentorp von 1641 bis 1648 in Mannhagen, der dann an die Papiermühle in Westerau wechselte. Auch diese Papiermühle in Westerau bestand nur kurze Zeit und so wäre es denkbar, dass dieser Wentorp von 1704 auf der Rondeshagener  Mühle wenn nicht selbst so doch ein Nachfahre des Rondeshagener Papermüllers sein könnte.

   
 
Aus Heft 61, Juli 1968 : Schriftenreihe "Lauenburgische Heimat"
 

Die Drögemühle war also immer Bestandteil des Gutes und wurde verpachtet. Am Mühlengrundstück gab es meistens noch kleine "Anbauer"stellen (s.u.: 1861 waren es fünf). Hier ein Verzeichnis der Mühlenpächter zwischen (1631)1646 und 1927. Mein besonderer Dank gilt Guido Weinberger, der den Großteil der Müller beigesteuert hat und meine begrenzte Liste lückenlos ergänzen konnte. In diesem Zusammenhang sei auf seine Website Mühlen im Kreisherzogtum Lauenburg hingewiesen

Müller
Erwähnungsjahr
Müller (ohne Namensnennung - Kornmüller) 1631-1634
Müller Hans Coep 1646-1666
Müller Andreas Bötker 1657 - 1687
Müller Hans Dien 1687-1691
Müller Jochim Dien (Bruder zu Hans Dien) 1693 - 1696
Müller Jochim Fock 1696
Müller Johann Grube 1706-1715
Müller Hanß Classen 1724
Müller David Niemann 1726-1727
Müller Hart(w)ig Hinrich (Heinrich) Meister 1732-1736
Müller Mich(a)el Ott(e/o) 1734-1740
Müller Joh. Joch. Friedrichs  1738
Müller Johan Jochim Hadeler 1739
Müller Johann Ott 1742
Müller Jochen Burmeister 1743
Müller Joachim Hinrich Bayer (*1699, verheiratet um 1725, † 6.6.1767 Rondeshagen) 1746-1761
Müller Hans Friedr. Pape 1772-1775
Müller Joh. Hinr. Jenckel 1776
Müller Franz Jacob Köpke 1777 - 1780
Müller Claus Stapelfeldt 1781- 1795
Müller Xoph. Fried. Brand , sein Geselle 1807: Joh. Pogge 1798-1807
Müller Franz Fried. Koth       1805-1818
Müller Friedrich Räth 1808
Müller Ludw. Xoph Hans Facklam 1811-1824
Müller Martin Fried. Ahlers , sein Geselle 1826 : Aug. Hinr. Roggenkamp 1824-1827
Müller Fried. Heinr Ehrich 1826-1827
Müller Ferdinand Hahn (Urkunde siehe unten) 1830-1839
Müller Joh. Fried. Burmeister 1833-1839
Müller Georg Christian Möller 1839-1861
Müller Joh. Joach. Carl Stübe (erwirbt die Mühle 1861, kommt aus Turower Horst) 1861-1875
Müller Wilhelm Stübe (1909-22 auch Pächter der St. Georgsberger Sandmühle in Ratzeburg) 1875-1922
Bauer Dietrich Overbeck ("Mühle" wird zur Hofstelle und nicht mehr genutzt) 1927
     
     
 
 
 
Müller Ferdinand Hahn zu Rondeshagen wird beklagt... unterschrieben von Guts- und Gerichtsherrn W. Georg Christian Sponagel, 1829,
 

Durch die Lage am Mühlenbach war hier ursprünglich eine Wassermühle, wie mehrere Urkunden belegen, so die amtliche Anfrage aus dem Jahre 1811, die lautete: "Noch wird zu wißen verlangt, ob nicht die Rondeshagener Wassermühle oberschlächtig [Wasser aufs Mühlrad von oben] sey und einen Mahlgang und einen Oelgang habe." Da sie aber immer wieder austrocknete, (sie wurde trocken = "drög") wurde sie wurde wahrscheinlich nach 1848 völlig durch schon bestehende Windmühle ersetzt. 1950 war die Windmühle bei einem schweren Sturm an den Flügeln massiv beschädigt (s. Bild oben) und begann zu verfallen. Sie wurde zwischen 1951-53 sukzessive abgerissen und durch eine Scheune ersetzt.

Es gibt allerdings in der Quelle über das aufgestellte Inventar einen Hinweis, dass die Mühle auch schon vor 1848 den Eigennamen "Drögemühle" trug - in der Quelle heißt es : "Inventarium von der im Jahr 1840 neu erbauten Wassermühle auf der s.g. Drögen Mühle bey Rondeshagen, aufgenommen 19. März 1841. Aufgenommen vom Gerichtsvoigt.......... ".(s.u. Bild) Weiterhin verzeichnet die Karte von Rondeshagen von 1776/1777 ("kurhannoversche Landesaufnahme" = siehe Index\Karten : Karte_1776.html) bereits die Drögemühle als 4. Feuerstelle (Hof), somit ist die Drögemühle in diesem Jahr namentlich nachgewiesen. Die für Websites mindere Qualität lässt die Beschriftung "Drögemühle" für den Betrachter nicht mehr erkennen.

Eine weiterer Kartenausschnitt aus einer Karte von 1680 (Gräflich Bernstorffisches Gutsarchiv Gartow) beweist, dass die Drögemühle auch schon 1680 so hieß!

 
 
 
am unteren Kartenrand steht "Dröge mühle" am Mühlenbach zur Stecknitz, die Straße führt von Rondshagen direkt zur Mühle (wie heute)
 
   
 
Deckblatt des "Mühleninventars" von 1841
 
 
Klicken Sie das Deckblatt an : Mühleninventar
 

Es gibt auch anderenorts "Drögemühlen" und auch den Nachnamen "Drögemüller". Ich denke, dieses hat nur etwas mit dem allgemeinen Problem des Wassermangels zu tun, der Grund weshalb sich meist im 19. Jahrhundert zu den meisten Lauenburgischen Wassermühlen eine Windmühle gesellte. Bei der Rondeshagener Mühle wird dieses Problem wohl nur im Vergleich recht häufig aufgetreten sein. Es ist ohnehin ein besonderer Umstand, dass die Mühle einen eigenen Namen trägt, das ist im Lauenburgischen eigentlich unüblich. Einen Namen braucht eine Mühle nur dann, wenn sie sich von einer anderen nahe gelegenen Mühle unterscheiden soll. Im Rondeshagener Fall wahrscheinlich von der nahe gelegenen Brömbsenmühle, die über ein weit größeres Wasserreservoir und einen besser gespeisten Bach verfügt. Also wenn die Rondeshagener Mühle mal wieder trocken lag, die nächste Mühle für die Rondeshagener Bauern war, sich so durch Wasserreichtum von der hiesigen ewig "drögen" Mühle unterschied. (G. Weinmüller, Lübeck)

Die unbefestigte Sandstraße Berkenthin – Rondeshagen verlief damals im unteren Bereich über die Hofstelle und war bei schlechtem Wetter für die Pferdefuhrwerke kaum zu befahren. Mehr als einmal blieben sie stecken. Auch einen Krug hat es auf dem Hof gegeben 1956 wurde die heutige Wegführung durch Abtragen des Hügels möglich, die allzu schmale (private) Brücke über den Mühlenbach verschwand.

   
 
Das Gebäude der Hofstelle Drögemühle 1930
 

Die Drögemühle war von 1874-1928 ein selbständiger Ortsteil von Rondeshagen. Wie auf dem Bild des Hofes Drögemühle (siehe unten) gut zu erkennen ist, verlief die offzielle "Straße " (Sandweg) unterhalb der Hofstelle; sie war bei schlechtem Wetter häufig schwer passierbar und hatte zum Schluss eine derartige Steigung, dass Pferdegespanne z. T. größte Mühen hatten, diese zu bewältigen. Wie unwegsam die "Straßen" aus heutiger Sicht waren, mag ein Foto von 1925 vermitteln, das die Straße von Rondeshagen nach Berkenthin zeigt..

    
 
Straße von Rondeshagen nach Berkenthin 1925
 

Allerdings gab es kurz hinter den beiden eng zusammenstehenden Katen vor der Mühle eine Brücke über den "Mühlenbach", die Müller Wilhelm Stübe unterhielt und in Stand setzte. Für die Abkürzung des Weges über diese Brücke verlangte er jeweils 10 Reichspfennig Brückenzoll. Alternativ konnten die Kutscher/Bauern auch eine kurze Pause im Stüb`schen Krug einlegen und "Lütt und Lütt" (ein Bier, ein Korn) bestellen. Dann war die Passage umsonst (und der Kutscher zum Schluss blau).

Eine Karte der Drögemühle (von 1872) - zur Zeit von Müller Wilhelm Stübe finden Sie hier : KARTE 1872

    
 
Die Drögemühle vor dem Jahr 1927
 
   
Aus dieser Zeit gibt es eine topographische Karte (1877)
    
 
 
Daten über die "Ortschaft" Drögemühle aus dem Jahr 1861
:
Ortschaft Drögemühle Einwohnerzahl 37
  Familienzahl 9
  Häuserzahl 6
  Pächter der Mühle 1861 Georg Möller
Anbauern Hans Heinrich Schwarz Rademacher
  Fr. Schwarz Weber
  Johann Frahm  
  Jochen Zunk  
  Friedrich Schmidt  
Hofbeschreibung Eine Mühlengewese mit einer Kornmühle und fünf Anbauerstellen; nicht zur Ortschaft Drögemühle gehörte die "Kirchenkathe" (Gr. Berkenthin)
  Kirchspiel Gr. Berkenthin, Schuldistrict Rondeshagen, Postdistrict Ratzeburg

 

    

Die Dröge-Mühle im Verlauf der letzten 200 Jahre

Viele größeren und kleinere Quellen aus Rondeshagen erwähnen immer wieder die Belange der Mühle :

Der Pachtvertrag von 1872 erwähnt zum wiederholten Male, dass die Gutspächter und Bewohner gezwungen waren, ihr Getreide in der Rondehagener Drögemühle malen zu lassen, dies war der sogenannte Mühlenzwang. Auch die Schankwirttätigkeit des Müllers wird immer wieder erwähnt. Wer gegen den Mühlenzwang verstößt wird u. U. vom Mühlenpächter deswegen verklagt. (s.u. "Mühlenzwang").

"a) der Mühlenzwang
die Bewohner des Dorfes Rondeshagen müssen ihr Korn auf der Mühle zu Rondeshagen mahlen lassen. die Mühle mit Zwangsrecht ist Eigenthum des Müllers Stube

b) die Brau- und Brennereigerechtigkeit besteht und ist erstere Eigenthum der Guthsherrschaft und letztere des Müllers Stube"

1732
"Der hiesige Müller Hartig Hinrich Meister klaget an, daß Hinrich Stahmer, Dietrich Dorendorff, Johan Hinrich Koop, Johan Warnecke und Brasch, der Schmid bei ihm nicht mahlen lassen. Diesmal will der Müller dies noch durchgehen lassen. Sollte es noch einmal vorkommen, so sollen sie 2 Rth. Strafe, davon 1 Rth. an den Müller, einen an die Obrigkeit."

1792
"Müller Stapelfeld wider den Schuster Hans Joachim Fram, daß dieser immer auswärts mahlen lasse, obwohl ihm dies nach dem letzten Gerichtstag untersagt sei.
Bescheid:
Bekl. muß dem Kl. 2 Scheffel Rocken zur Entschädigung verabreichen oder den Werth in Geld entrichten."

" Müller Stapelfeld gegen den Tagelöhner Hans Hinrich Grote, er habe einige Sack Mehl auswärtig gekauft und 3 Scheffel Habern und 1 Scheffel Weizen auswärtig verarbeiten lassen".

1842 "Der Pächter ist schuldig (verpflichtet), auf der Rondeshagener Mühle mahlen zu lassen und ist der Gerichtsbarkeit des Gutes unterworfen"

1872 "Der Müller klagt, daß Käthner Benthien auswärts Mehl gekauft."

1839 wird eine detaillierte Aufstellung über das Inventar der Mühle verfaßt, da diese weiter verpachtet werden soll: abrufbar (oben links) unter dem Menü-Punkt "Mühleninventar"

    

"Unterm Mühlenzwang"

"Ein Blick in die ehemalige Mühlengerechtsame "

Aus einem Artikel des Lauenburgischen Haushaltungskalender von 1932 von Th. Götze

Wassermühlen zur Erleichterung des Mahlens von Getreide gab es im Mittelalter genauso wie im Kreis laufende Pferde und Rinder, die den großen Mahlstein bewegten; erst im 15. Jahrhundert kam die Erfindung der Windmühle (Holland/Belgien) auch nach Deutschland und es entstand das neue Gewerbe der Windmüller. Allerdings waren sie kein geachteter Stand, ihnen wurde über Jahrhunderte hinweg Unehrlichkeit beim beim Ausliefern des Mahlgutes unterstellt. Bei Wilhelm Busch gibt es die Geschichte des raffgierigen "bösen Müllers" noch im 19. Jahrhundert. Müller galt lange als "unehrlicher" Beruf und wurde dem fahrenden Volk, Spielleuten, Gauklern und Scharfrichtern gleichgestellt . Im Wirtshaus war ihnen das Sitzen am Tisch der "ehrlichen Handwerker" verwehrt. Hier und dort gab es die Bestimmung, dass für einen neu zu erbauenden Galgen der Müller die Leiter liefern musste, eine harte Bestimmung, die auf den Verdacht der Kornunterschlagung hindeuten wollte.

Im Lauenburgischen, so auch in Rondeshagen, waren Müller meist im Abhängikeitsverhältnis von einem (Guts)Herrn oder Adligen. Häufig erhielten die Müller (ähnlich wie die Schmiede) das Recht auf Branntwein- und Bierverkauf. Wie aus den obigen Verträgen für die Drögemühle ersichtlich, gab es für die Untertanen eines Gutsbereiches den Zwang beim gutsherrlichen Mühlenbetrieb das Getreide mahlen zu lassen: Wer dies Gebot verletzte, musste mit Strafe rechnen und wurde z. T. auch verklagt. Häufig drängten sich die Bauern und Bäcker nach der Erntezeit in langen Wagenreihen, um von "ihrer Zwangsmühle" das Getreide mahlen zu lassen; bis zu 24 Stunden Wartezeit (im Lauenburgischen bis zu drei Tage) waren durchaus möglich, mochten die Bauern auch noch so murren. "Wer toerst kümmt, mahlt toers" hieß es, Vordrängeln gab es nicht. Nur wer länger als die vorgeschrieben Zeit warten musste, durfte zu einer anderen Mühle fahren, was für den Müller ein `finanzieller`Verlust war.

Vom Mahlgut erhielt der Müller seinen Lohn in Form der "Matt", d.h. er konnte sich einen Anteil des Getreides abmessen. Über die Menge gabes immer wieder Streit : der "unehrliche Müller".

Die Müller sind im Lauenburgischen fast ausnahmslos nur Pächter auf den Mühlen. Die Kruggerechtigkeit ist hier ein allgemeines Privileg der Mühlen, wohl um den Bauern die Wartezeit angenehmer zu gestallten. Meist beschränkte sie sich auf den Ausschank, in Ausnahmefällen durfte Dünnbier gebraut werden, aber auch nur für den eigenen Bedarf, nicht zum Verkauf auf anderen Märkten.

Der Mattenlohn beträgt im Lauenburgischen normalerweise 1/16 Ratzeburger Maß [1 Maß = 2 Liter? - 1741 Im Herzogtum Lauenburg werden Ratzeburg und Lauenburg „Eich-Städte“.). Darauf wurde sehr geachtet und der Müller, der dagegen verstieß, hatte mit harten Strafen zu rechnen und wurde auf jeden Fall aus seiner Zunft gejagt. Dies ist also sehr selten vorgekommen. Das Misstrauen der Bauern dem Müller gegenüber ist ein weit komplexeres Problem. Müller waren meist wohlhabend, dies lag nicht an cleverem Betrug, sondern daran, dass Sie meist Lesen, Schreiben und Rechnen konnten, darüber hinaus schließlich zwei Handwerke gelernt hatten. Auch heiratete man fast nie unter Stand, also eine Bauerstochter kommt meist nicht in Frage, die wäre unter Stand gewesen. Für gewöhnlich die Tochter eines anderen Müllers oder Gutspächters (Guido Weinberger, Lübeck)

Selbst wenn Bäcker aus Bequemlichkeit oder aus Preisüberlegungen ihr Mehl woanders als bei "ihrer" Mühle" kauften, konnte dies zu Auseindersetzungen führen, notfalls auch gerichtlichen. Ein Gericht entschied salomonisch, dass der betreffende Bäcker dem Müller das entsprechende "Matt-Geld" zahlen musste, falls er "fremd ging". Erst die deutsche Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869 hob den Mühlenzwang auf, was endgültig am 1. Januar 1873 zum verbindlichen Recht wurde.