Die Gemeinde Rondeshagen
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Kleine Lauenburgische Kirchengeschichte

Längst vor der lutherischen Reformation waren die Landesherren der Herrschaft der Fürstbischöfe satt, deren Bistümer zu ihrem Gebiet gehörten. Wir beobachten das Bestreben, die Bistümer, die durch Stiftungen der Vorfahren der Landesherren zu großem Besitz gelangt waren, auf den Stand der „Landsässigkeit“ herabzudrücken.

 So war schon Herzog Johann von Sachsen-Lauenburg eingestellt gewesen. Er hatte sich als Erbe Heinrichs des Löwen gefühlt, der den ersten Bischof in Ratzeburg einsetzte und sich als dessen Lehnsherr wusste. Als er 1500 seinem Sohne Magnus die Regierung übergab, hoffte er, dass dieser in den Linien des Vaters regieren würde.

In der Tat sehen wir den jungen Magnus mit einer Zähigkeit ohnegleichen auf das Ziel lossteuern, das Bistum Ratzeburg unter seine Gewalt zu bringen. Er war ein Protestant vor dem Protestantismus, indem er wider den Machthunger der römischen Kirchenfürsten protestierte. In seinem Lande sollte niemand als er zu sagen haben.

 
 
 
Magnus von Sachsen-Lauenburg
 

Die Staatsautorität zu stärken, war sein Bestreben. Hierzu benutzte er zunächst das Mittel der Diplomatie. Er begünstigte die Verweltlichung des Ratzeburger Domherren­stifts (1504) und stiftete sechs Kanonikate (geistliche Pfründe) mit den dazu­gehörigen Einkünften zur Erhöhung der kirchlichen Feier und zur Gewinnung tüchtiger Priester, und zwar die Kirchen in Lauenburg und Stapel (Amt Neuhaus), die gleichzeitig Archidiakonate (Kirchenaufsichtsstellen) wurden, Siebeneichen, Büchen, Seedorf und Berkenthin. Das Patronatsrecht verblieb dem Herzog. Hierdurch gelang es ihm, sechs ihm ergebene Domherren in das Domkapitel zu befördern.

Schon 1519 hatte sich Magnus die Kirchen in Ratzeburg und St. Georgsberg angeeignet, dort „binnen und buten“ Ratzeburg Geistliche eingesetzt und Matthäus Wigger, seinem Kapellan, dem Mönch von Schmilau, der unter dem Ordenskleid einen Harnisch trug, die Einkünfte der „Karcke tho Sunte Peter“ an sich zu nehmen befohlen. Der Herzog gab den Zehnten der Kirchen nicht wieder heraus und behauptete auch unter Bischof Georg das Patronat über die Kirche der Stadt, die mit dem Landesherrn im Gegensatz zum Bischof und Domkapitel stand. So wird es verständlich, dass gerade Ratzeburg schon 1528 einen evangelischen Prädikanten hatte,

Mit großer Schärfe verlangte Magnus von den Geistlichen, die er 1526 teils nach Lauenburg, teils nach Ratzeburg zitierte, dass sie sich vom Bischof lossagten und ihm die Abgaben entrichteten „nha synem eygen gefalle“. Wer noch dem geistlichen Oberherrn die Treue hielt, musste seine Pfarre aufgeben. Magnus duldete keine Anhänger des Bischofs mehr in seinem Lande. So verjagte er 1526 Hinrick Vucken, „den parner tho Krummesse“, von seiner „parne“, deren Verleihung dem Domprobst Mues gebührte, ebenso Marquard Szalige, den Priester in Sandesneben, der bischofstreu war. .

Wann ist Magnus I. zum lutherischen Glauben übergetreten? Vielleicht 1526...Dass das Jahr 1531 das entscheidende der lauenburgischen Reformationsgeschichte ist, beweist eine Aussage des Urenkels des Herzogs Magnus. Herzog August bezeugt ausdrücklich am 28. März 1623, dass Magnus vom Papsttum ab zu der wahren reinen Religion und Augsburgischen Konfession getreten sei, weshalb er in seinem Prozess gegen den Bischof bei dem katholischen Reichskammergericht keinen günstigen Richter gehabt habe und so im Anfang des Jahres 1532 in die Acht erklärt sei. Hiernach ist sein Übertritt zum Augsburgischen Bekenntnis, das 1530 gegeben wurde, zwischen 1530 und 1532 anzusetzen. Es ergibt sich also 1531 als das entscheidende Jahr. Die Aussage des Urenkels des Herzogs ist eine wichtige Ergänzung zu der in der Kirchenordnung. ... Sobald wir den zur Augsburgischen Konfession übergetretenen Herzog Magnus im Rahmen der Gesamtgeschichte der Reformation in Nordalbingien würdigen, muss er als der Mann angesehen werden, der nächst Gott dem Lande das Licht des Evangeliums und den rechten Gebrauch der Sakramente verliehen hat. ...

Am 14. Mai 1531 vollendete der Lübecker Reformator Bugenhagen die Lübecker Kirchenordnung, die am 27. Mai feierlich angenommen wurde. Sie war für das Landgebiet sowie für Travemünde und Mölln verbindlich. ... Erst am 4. August konnten die abgeordneten Lübecker Ratsherren und Bürger die „Sunderge Ordeninge der Stadt Mollen“ hierselbst erlassen, die von Bürgermeister und Rat dankbar angenommen wurde. ... Im selben Jahre 1531 wird auch die Reformation in Ratzeburg eingeführt

Auszüge aus der Schrift von Propst Peter Godzik, Ratzeburg