Grabstätten der Stecknitzfahrer entlang des Kanals
 
 

 
  Die Steine der Stecknitzfahrer  
  Im Gegensatz zu heute dauerte die Fahrt früher auf dem Delvenau-Stecknitz-Kanal von Lauenburg nach Lübeck und zurück mehrere Wochen. Es kam während diesen Fahrten auch zu Todesfällen, und die Stecknitzfahrer hatten im Laufe der Jahrhunderte in sieben Orten entlang des Kanals eigene Begräbnisplätze erhalten. Die Informationen hierüber, bis einschließlich 18. Jahrhundert, sind spärlich.  
  Krummesse  
  Hier wurde 1930 von einem Stein (ehemals vier Stück) berichtet. Weitere Angaben fehlen.  
  Berkenthin  
 

Ein Schriftstück von 1741 berichtete über einen Begräbnisplatz.

1 2 Berkenthin, Kirchhügel
1 Stein mit 1670  4 Steine : 1862  
 
  Nusse  
  Hier ist es ein Schriftstück von 1780.  
  Mölln  
  1701 bestätigte die Regierung in Ratzeburg den Stecknitzfahrem den Platz als" erb- und eigenthümlich ". 1844 wurde in Mölln ein neuer Fried­hof angelegt, und die Begräbnisstelle der Stecknitzfahrer wurde mit vier Pfählen markiert. Sie sollten durch Steine ersetzt werden, was aber nicht mehr geschah. In Mölln wurde ihnen eine Begräbnisgebühr abverlangt.  
  Siebeneichen  
  1780 wurde ein durch Ecksteine gekennzeichneter Grabplatz genannt.  
  Büchen  
  Die Grabstelle wurde ohne Steine und Datum genannt.  
 
In einem Bescheid vom 6. August 1845 wurden den Stecknitzfahrem Grabstellen in Krummesse, Berkenthin, Nusse, Mölln, Siebeneichen, Büchen und Lauenburg zugesagt. (Lübecker Begräbnisplatz, siehe unter VII. 7.2 )
 
 
Steine sind heute nur noch in Berkenthin und Nusse zu finden. Ein neuer Berkenthiner Friedhof wurde 1886 in Klein Berkenthin angelegt. Die Stecknitzfahrer, die vorher auf der Nordseite der Kirche ihren Platz hatten, nahmen ihre Steine - sie tragen die Jahres­zahl 1862 - dorthin mit. Aber in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts hatte die Stecknitzfahrt praktisch schon aufgehört. Die Steine gerieten in Vergessenheit und in den Friedhofsabraum. Erst 1968 wurden sie, jetzt südlich der Kirche, in musealer Anordnung wieder aufgestellt. Auch ein Stein von 1670 fand sich und erhielt ebenfalls hier einen neuen Platz.
In Nusse wurde der Friedhof 1878 verlegt. Die hier noch vorhandenen Steine, auch hier noch alle vier, tragen die Jahreszahl 1876. Demnach waren sie zwei Jahre vorher auf dem alten Friedhof aufgestellt worden. Stecknitzfahrer wurden hier aber nicht mehr bestattet. Alle Steine tragen Jahreszahlen und das Zeichen der Stecknitzfahrer, die gekreuzten Staken.
 
 
Wie verbissen in Sachsen-Lauenburg um Grenzen und Hoheitsrechte gestritten wurde, zeigt ein Streit zwischen den Stecknitzfahrern und der Regierung in Ratzeburg. An einem Januartag des Jahres 1742 erhielt der Berkenthiner Pastor Rodemann Besuch von zwei Lübecker Stecknitzschiffern. Sie beklagten sich, "daß ihnen auf dem hiesigen Kirchhof ihrem Begräbnis zu nahe geschehen". Die Ortsbesichtigung ergab, "daß es würklich an dem". Eine Leiche war zum Teil auf der mit vier Steinen markierten Stecknitzfahrer-Grabstätte beerdigt worden. Tröstende Worte des Pastors nützten nichts und bei der Ratzeburger Regierung hatte man bereits vergeblich vorgesprochen. Es blieb also nur noch der Weg zur eigenen Obrigkeit, dem Hohen Senat in Lübeck. Dieser reagierte sofort, und einige Tage später, am 23. Januar, "haben die Herren von Lübeck, ihren Holzvogt von Nusse und ihren Executor an die (lübschen) Niendorfer geschickt, und sind diese mit ihnen nach Berkenthin gegangen, haben die Lei­che ausgegraben und weitergerückt"!
Im Bericht vom 26. Januar schildert Pastor Rodemann diesen Vorfall dem Ratzeburger Landdrost v. Oldeshausen und der ergreift Gegenmaßnahmen. Die Verantwortlichen der Tat, Hans Dorendorf, Peter Plate und Jochen Harder werden beim nächsten Kirchgang - auf Lauenburger Gebiet - verhaftet und verhört. Sie gestehen die Tat und daß sie alle, reihum daran beteiligt waren und die Anweisung dazu von ihrer Obrigkeit in Lübeck erfolgt sei.
Nach dem Gottesdienst wurde "die Leiche aufgenommen und auf einem anderen Platz wieder eingesenkt, den anwesenden Zuschauern aber dabei mit harter Stimme kundge­macht, daß niemand anders als Ihre Königliche Majestät von Großbritannien die Hoheit auf diesem Kirchhof hätte, welche durch das Unternehmen der Niendorfer beleidigt wäre und daher diese Aufgrab- und Einsenkung vorgenommen würde".
Am 5. Februar ging der Bericht über die Geschehnisse an die Regierung in Hannover. Der Landdrost bat darin um die Genehmigung, den Holzvogt und den Executor in Haft nehmen zu dürfen und zu bestrafen, wenn er sie denn auf Lauenburger Gebiet ergreifen könne.
Der Regierungsentscheid vom 6. März lautete kurz undbündig: "Wir approbiren der Herren Verfahren hiermit und halten solches zur Auf­rechterhaltung der Königlichen Gerechtsame über den Ort für hinreichend". Ratzeburg solle aber beim Lübecker Senat Verwahrung einlegen und die Bestrafung der Schuldigen beantragen.
Von dieser Antwort war der Landdrost von Oldershausen enttäuscht undmit Schreiben vom 12. März versuchte er abermals die hannoversche Regierung aufzustacheln, "daß die ohnstreitig begangene violatio auf Amts Ratzeburger Hoheitsgebiet geschehen und auch nur in Ratzeburg zu bestrafen sei". Seiner Meinung nach müßten die Täter mit ein oder zwei Tagen Gefängnis bestraft werden.
Am 6. April schrieb von Oldershausen abermals nach Hannover. Das Antwortschreiben fiel wieder negativ aus und endet mit den Worten "und werden die Herren sich solches zur Direction dienen lassen". Somit war die Angelegenheit erledigt, denn Hannovers Ho­heitsrechte auf dem Berkenthiner Friedhof waren es nicht wert, die Verhandlungen mit Lübeck über die sogenannten "Möllnschen Pertinentien" zu gefährden
 
 

Quelle : http://www.wismaria-numismatika.de

 
 
 
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